Coronavirus - 3 Tipps, die besorgte Turnierreiter wissen müssen!

Tanja Dietz

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3 Min. Lesezeit

Für viele Turnierreiter stellt sich momentan die Frage, was sie in der aktuellen Lage mit ihrem Pferd machen. Bundesweit wurde beschlossen, dass alle Sportanlagen für Publikumsverkehr geschlossen werden und auch das Treffen in Vereinen untersagt ist. Viele Pferdebesitzer machen sich daher Sorgen um die Versorgung ihrer Pferde.

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Da das Tierschutzgesetz Pferdehalter jedoch dazu verpflichtet, ihre Pferde zu versorgen und sicherzustellen, dass es ihnen gut geht, können Pferdebesitzer vorerst aufatmen. Da zu einer artgerechten Versorgung der Pferde auch genügend Bewegung gehört und dies nicht allein durch die Stallbetreiber (für den Fall einer Pensionspferdehaltung) gewährleistet werden kann, sind diese auf die Unterstützung der Reiter und Pferdebesitzer angewiesen, weshalb es diesen Personen erlaubt ist, nach wie vor noch in die Ställe zu kommen.

Jedoch gibt es einiges, was in der aktuellen Lage zu beachten ist. Hierzu hat die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) einige Empfehlungen und einen Notfallplan herausgegeben, an die sich Stallbetreiber und Pferdebesitzer sowie Reiter halten müssen. Zudem schreibt die FN auf ihrer Internetseite: “Wir raten privaten Pferdehaltern außerdem dazu, auf dem Weg vom und zum Pferdestall eine Selbsterklärung sowie einen Ausdruck der FN-Position bei sich zu tragen. In der Selbsterklärung sollte stehen, dass man allein aus dem Grund unterwegs ist, die notwendige Versorgung und Bewegung eines oder mehrerer Pferde sicherzustellen.” Ein Muster zum Download stellt die FN auf ihrer Seite bereit. 

 

Hier die aktuellen Empfehlungen der FN zum Coronavirus herunterladen!

Viele Stallbetreiber haben den Notfallplan der FN, häufig ergänzt durch weitere zu befolgende Maßnahmen, in den Reitställen ausgehängt. Hierin steht auch, wer in den Stall kommen darf.

Wer darf zu meinen Pferd in den Stall?

Um die Verbreitung des Coronavirus so stark wie möglich einzugrenzen, sollten zur Zeit nur die nötigsten Personen in den Stall kommen. Hufschmiede und Tierärzte dürfen daher kommen, insofern die Dringlichkeit gegeben ist, denn laut Tierschutzgesetz gehört zu einer pferdegerechten Versorgung auch der Besuch des Tierarztes oder des Hufschmieds.

Da viele Pferdebesitzer, gerade zur aktuellen Zeit, wo Kinder nicht zur Schule und in die Kitas dürfen, Homeoffice und in einigen Branchen sogar Mehrarbeit angesagt ist, auf die Unterstützung ihrer Reitbeteiligungen angewiesen sind und durch diese die Bewegung der Pferde gesichert werden kann, dürfen auch die Reitbeteiligungen nach wie vor in die Reitställe kommen. Um die Gefahr einer Ansteckung jedoch so gering wie möglich zu halten, sollten alle Personen sich so kurz wie möglich im Stall aufhalten und sich an von den Stallbetreibern vorgegebene Notfallpläne und mögliche Zeitbegrenzungen halten. 

Darf ich an Reitunterricht und Lehrgängen teilnehmen?

Grundsätzlich ist durch die Schließung aller Sportanlagen auch der Schulbetrieb eingestellt. Dies beinhaltet zwar keinen Verbot des mobilen Unterrichts, aber aus Rücksicht und zur Sicherheit aller sollte auch dieser vorerst eingestellt werden, da nur die nötigsten Personen zur Versorgung der Pferde in den Stall kommen sollten. 

Was gilt es zu beachten, wenn ich zu meinem Pferd in den Reitstall fahre?

Grundsätzlich sollte man sich nicht länger im Stall aufhalten als notwendig. Kontakt zu anderen Personen sollte so gering wie möglich gehalten und Mindestabstände von 1-2 m zu anderen Personen eingehalten werden. Auch im Reitstall sollte man sich die Hände regelmäßig gründlich waschen und desinfizieren. Bei Krankheitssymptomen sollte man den Stall nicht betreten und sich darum kümmern, dass das Pferd anderweitig versorgt wird. Für den Fall, dass man in Quarantäne ist oder die Gefahr besteht, in Quarantäne zu kommen, sollte man sich rechtzeitig vorher um die Versorgung des Pferdes Gedanken machen. 

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